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GEZE: Brandschutz und Barrierefreiheit früh mitdenken

Ganzheitliche Planung steigert Qualität und senkt Baukosten.

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GEZE: Brandschutz und Barrierefreiheit früh mitdenken
Brandschutz-Türanlagen, die Zutritt zum Treppenhaus verschaffen, müssen hohe Anforderungen an Sicherheit und Barrierefreiheit erfüllen. © GEZE GmbH

Strenge Normen für Brandschutz und Barrierefreiheit – eine Erfolgsgeschichte

Wie sinnvoll die strengen Vorgaben im Bereich Brandschutz sind, zeigt ein Blick auf die Statistik der Brandopfer über die letzten Jahrzehnte: Seit der Einführung strengerer Brandschutzordnungen in Deutschland hat sich die Zahl der Menschen, die durch einen Brandfall sterben, von ca. 1990 bis heute mehr als halbiert. Aber es sterben immer noch jedes Jahr um die 330 Menschen bei einem Brand. Die meisten davon bei Bränden in Privathäusern und -wohnungen. Das war vor den Änderungen der Brandschutzverordnung anders: Bis in die 1990er Jahre trugen vor allem Todesopfer bei Bränden in öffentlichen Gebäuden zu der hohen Gesamtzahl bei. Aber noch 2012 starben 14 Menschen beim Brand einer Behinderteneinrichtung im Schwarzwald an einer Rauchvergiftung. Doch knapp 100 Menschen konnten sich selbst in Sicherheit bringen, weil die Einrichtung ordnungsgemäß mit Brandschutz- und -warnanlagen ausgestattet war.

Umfassende Brandschutzvorgaben haben also durchaus ihren Sinn, genauso wie deutliche Vorgaben zur Barrierefreiheit von öffentlich zugänglichen Gebäuden. Sie sollen allen Menschen die Teilhabe am öffentlichen Leben ermöglichen: das Einkaufen genauso wie den Behördengang, das Erreichen des eigenen Arbeitsplatzes oder die Freizeitgestaltung. In der maßgeblichen Norm für Barrierefreiheit in Deutschland, der DIN 18040 wird das so formuliert:

"Ziel dieser Norm ist die Barrierefreiheit baulicher Anlagen, damit sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind (nach § 4 BGG Behindertengleichstellungsgesetz).”

Seit gut zehn Jahren in Geltung hat die DIN 18040 für Menschen mit Behinderungen das Leben sehr viel einfacher und selbstbestimmter gemacht, und nicht nur für die mit offiziellem Behindertenausweis: Wer schon einmal temporär mit Gehhilfen unterwegs gewesen oder mit Kindern unterwegs ist, profitiert genauso davon wie Menschen mit altersbedingten Einschränkungen.

Standardlösungen gibt es nicht – Chance für individuelle Gestaltung nutzen
Das Ideal der Barrierefreiheit und die strengen Vorgaben zu Brandschutzmaßnahmen haben also für die Aufenthaltsqualität eines Gebäudes eine zentrale Bedeutung. Bauherren, Architekten und Planer können Planungs- und Bauprozesse deutlich produktiver gestalten, wenn sie beide Aspekte nicht einfach nur als Pflichtübung und regulatorischen Zwang betrachten. Außerdem erweist sich ein Planungsprozess, der von Anfang die Aspekte Barrierefreiheit und Brandschutz berücksichtigt, oft auch als effektiver: Aufwändige Nacharbeiten bis hin zur Durchführung einer Sonderzulassung durch die Behörden fallen erst gar nicht an. Ein integrierter Planungsansatz ermöglicht es auch, etwaigen Normenkonflikten zwischen Brandschutz und Barrierefreiheit früh und konstruktiv zu begegnen.

Die wichtigste Grundlage für die effektive Planung und Ausführung normgerechter Brandschutzmaßnahmen, die auch Vorgaben zur Barrierefreiheit berücksichtigen, besteht in der Analyse bzw. in der Erstellung eines Gebäudeprofils in Bezug auf seine Benutzer. Dafür ist es wichtig, so weit möglich alle relevanten Gruppen bzw. deren Vertreterinnen und Vertreter an einen Tisch zu bekommen, die später in die Nutzung des Gebäudes involviert sein werden. Dazu können auch Vertreter von Behindertenorganisationen gehören. Viele Unternehmen verfügen aber auch selbst über eine institutionalisierte Behindertenvertretung, die schon in der Planungsphase neuer Gebäude oder Umbauten beteiligt werden sollte. Menschen mit Behinderungen bringen wichtige Perspektiven und Erfahrungen in die Planung ein, die nichtbehinderte Menschen einfach nicht haben. Frühe Beteiligung verbessert die Qualität der Planungsprozesse oft deutlich, und sie stellt sicher, dass nicht erst in der Nutzung eines Gebäudes festgestellt wird, was in Sachen Barrierefreiheit noch zu tun ist.

Zumal in den Normen zwischen unterschiedlichen Graden an öffentlicher Zugänglichkeit, Ortskenntnis der Benutzer, Art der Tätigkeiten, die in den Räumlichkeiten ausgeführt werden, sowie der Funktion eines Gebäudes bzw. eines Gebäudeteils differenziert wird, um nur einige wichtige Kriterien zu nennen. Das heißt zum Beispiel, dass für Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen oder Schulen und Kindergärten andere Vorgaben gelten als für gewerblich genutzte Immobilien wie Bürogebäude oder Einkaufszentren. Der Gesetzgeber setzt auch nicht ausschließlich auf technische und bauliche Lösungen, um Brandschutzmaßnahmen und Barrierefreiheit miteinander zu verbinden. So ist es in gewissen Bereichen und Anwendungsfällen erforderlich bzw. möglich, anlagentechnische und bauliche Brandschutzmaßnahmen durch die Benennung und Schulung von Brandschutzhelfern, Evakuierungshelfern oder Sicherheitsbeauftragten zu ergänzen.

Individuelle Lösungen erarbeiten: Beispiel Treppenhäuser
Ein besonders gutes, weil verbreitetes Beispiel für einen Konflikt zwischen Brandschutz und Barrierefreiheit sind Treppenhäuser bzw. Türanlagen, die Zutritt zum Treppenhaus verschaffen. Fungieren sie auch als Brandschutztür, müssen sie außerdem selbstschließend sein. Türschließer bzw. Türantriebe mit Schließmechanismus können wiederum in Konflikt mit Anforderungen zur Barrierefreiheit geraten: Es muss sichergestellt werden, dass auch Menschen mit Behinderungen diese Tür im Normalfall selbstständig öffnen können, zum Beispiel durch einen Freilauf-Türschließer oder eine Feststellanlage. Besonders bei druckbelüfteten Treppenräumen muss auf die Barrierefreiheit ein besonderes Augenmerk gelegt werden: Hier müssen die Türen zum Teil gegen den Druck im Treppenhaus geöffnet werden, was für viele Menschen auch ohne Behinderung zur Herausforderung wird. Es muss für solche Treppenräume mit Rauchschutzdruckanlage (RDA) sehr genau geprüft werden, welche Personengruppen diesen Treppenraum im Brandfall erreichen und ob sie die Türen gegen den Druck öffnen müssen. Welches Anforderungsprofil an Barrierefreiheit so ein Treppenraum mit RDA stellt, lässt sich deswegen nicht generell beantworten. Eine technische Standardlösung gibt es hier nicht, sondern jedes Treppenhaus muss nach seinen eigenen Bedingungen beurteilt und entsprechend technisch ausgestattet werden.

GEZE unterstützt mit Schulungen und Planungsunterlagen
Gerade für Architekten und Planer, die für die gesamte Planung verantwortlich sind, ist es nicht einfach, Barrierefreiheit und Brandschutz im Blick zu behalten, auch weil sie oft nicht als integraler Bestandteil architektonischen Gestaltens und der Bauplanung gesehen werden. Planern, die ausschließlich für Brandschutz oder Barrierefreiheit verantwortlich sind, fehlt oft der Überblick und vor allem die Chance, Einfluss auf die Gesamtkonzeption eines Gebäudes zu nehmen.

Zwangsläufig sind solche Planungsroutinen aber nicht: Der Spezialist für innovative Tür- und Sicherheitslösungen GEZE bietet für Architekten und Planer praxisorientierte Schulungen an, wie sie Barrierefreiheit und Brandschutz von Beginn an in die Planung integrieren. Aufgrund langjähriger Erfahrung sind GEZE Berater außerdem kompetente Ansprechpartner, wenn bei einem konkreten Objekt Fragen auftauchen oder sich besondere Herausforderungen stellen, Brandschutz und Barrierefreiheit normengerecht miteinander zu verbinden.

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